Diplom-Betriebswirt (FH)
Steuerberater üben ihren Beruf unabhängig, eigenverantwortlich und gewissenhaft aus. Durch hohe Qualifikation verbunden mit konsequenter Fortbildung, effizienter Kanzleiführung und Qualitätsmanagement schaffen sie die Grundlage, um auch zukünftigen Anforderungen flexibel begegnen zu können.
Unabhängigkeit und Freiheit vor unmittelbarer staatlicher Kontrolle bilden die wesentlichen Merkmale freiberuflicher Tätigkeit. Durch die berufliche Selbstverwaltung ist freie Berufsausübung, auch im Dienste der Mandanten, gesichert.
Qualitätsmerkmale des Steuerberaters
Die gesetzlichen Regelungen des Berufsrechts der Steuerberater gewährleisten Qualität und Sicherheit. Steuerberater werden nach staatlicher Prüfung öffentlich bestellt. Die hohen Anforderungen in der Steuerberaterprüfung sichern die überdurchschnittliche Fachkompetenz des Steuerberaters und garantieren zugleich das hohe Qualitätsniveau der Steuerberatung durch den Steuerberater.
Absicherung im Schadensfall
Steuerberater sind zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet. Der Mandant ist also in einem eventuellen Schadensfall hinreichend abgesichert.
Verschwiegenheitspflicht
Steuerberater sind zu einer unabhängigen, eigenverantwortlichen und gewissenhaften Berufsausübung verpflichtet. Steuerberater sind zur Verschwiegenheit über alle ihm anvertrauten Angelegenheiten verpflichtet.
Steuerberater sind vor Gericht zeugnisverweigerungsberechtigt und gegen Beschlagnahme von Mandantenunterlagen geschützt.
Gesetzliche Vergütungsordnung
Steuerberater sind bei Steuerberatungsleistungen an eine gesetzliche Vergütungsverordnung, die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), gebunden. Der Mandant kann durch die festgelegten Gebührensätze genau abschätzen, mit welchen Kosten der Steuerberatung er zu rechnen hat.
Kontrolle durch die Kammer
Steuerberater unterliegen der Berufsaufsicht der Steuerberaterkammer, deren Pflichtmitglieder sie sind. Die Kammer überwacht die Einhaltung der Berufspflichten der Berufsangehörigen.
Bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Mandanten und Steuerberatern steht die Steuerberaterkammer darüber hinaus als objektive und neutrale Körperschaft des öffentlichen Rechts als Vermittlungsstelle zur Verfügung und fördert im Streitfalle das Zustandekommen von außergerichtlichen, gütlichen Einigungen.
Als Steuerberater habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, immer für den Mandanten zu arbeiten. Ein fundiertes Fachwissen, permanente Weiterbildung und der Wille immer das Beste für den Mandanten zu erwirtschaften sind 3 Grundsäulen meines Steuerbüros.
Im weiteren Verlauf mein Werdegang.
Ihr
Achim Bohlender
Werdegang
Hochschulbildung
01.10.2000 – 31.08.2004
Studium an der Fachhochschule Aschaffenburg
Fachrichtung: „ Steuern und Prüfungswesen“
August 2004: Abschluss der Hochschulausbildung als Diplom-Betriebswirt (FH)
Praxiserfahrung
01.04.1997 – 10.07.2000
Kanzlei Lucks, Stegmann & Partner
Kanzlei Lucks, Stegmann & Partner
Tätigkeit als Steuerfachangestellter
Studienkreis Aschaffenburg (bis März 2001 auch Studienkreis Seligenstadt)
PricewaterhouseCoopers AG WPG in Frankfurt/Main